Drucksache - 0755/XVIII  

 
 
Betreff: Einheitliche Hitzefreiregelung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule Entscheidung
01.07.2008 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
02.09.2008 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.09.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag KiJuP 22.05.08
BE Schule 01.07.08
MzK

Wir beantragen eine einheitliche Hitzefreiregelung für alle Schulen

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Im Schulausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 1. Juli 2008 wurde vereinbart, die für die Beantwortung des Antrages des Kinder- und Jugendparlaments zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Sen BWF) um Stellungnahme zu bitten. Der Schulträger hat daraufhin unter dem 3. Juli 2008 bei der Außenstelle Tempelhof-Schöneberg der Sen BWF eine entsprechende Stellungnahme angefordert. Von dort wurde dazu folgendes mitgeteilt:

 

 

“Grundsätzlich entscheidet die Schulleitung über Belastungen durch Wärmeentwicklungen und über mögliche Entlastungen. Es können Unterrichtsstunden für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verkürzt oder in Ausnahmefällen durch Abhängen reagiert werden. In der Sekundarstufe II gibt es diese Möglichkeiten nicht. Durch die Verlässlichkeit der Grundschulen bis 13.30 Uhr können Unterrichts- oder Betreuungszeiten nicht gestrichen werden. Der Ganztag bedeutet Anwesenheitszeiten für Schülerinnen und Schüler und Erzieherinnen gleichermaßen bis 16.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr.

 

Durch die Materialien der verschiednen Baukörper der Schulen wird auch der Aufheizungsprozess verschieden sein. Dementsprechend werden die Schulleitungen auch verschieden auf Wärmeentwicklungen reagieren müssen.

 

Die strukturellen Maßgaben und die Lebenswirklichkeit stehen einer einheitlichen Regelung entgegen.”

 

 

Der Geschäftstelle des Kinder- und Jugendparlaments wurde bereits mit Schreiben vom 7. Juli 2008 die Stellungnahme der Außenstelle Tempelhof-Schöneberg der Sen BWF zur Kenntnis gegeben.

 

 
 

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