Drucksache - 0755/XVIII
Das
Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Im
Schulausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von
Berlin am 1. Juli 2008 wurde vereinbart, die für die Beantwortung des Antrages
des Kinder- und Jugendparlaments zuständige Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung (Sen BWF) um Stellungnahme zu bitten. Der
Schulträger hat daraufhin unter dem 3. Juli 2008 bei der Außenstelle
Tempelhof-Schöneberg der Sen BWF eine entsprechende Stellungnahme angefordert.
Von dort wurde dazu folgendes mitgeteilt: “Grundsätzlich
entscheidet die Schulleitung über Belastungen durch Wärmeentwicklungen und über
mögliche Entlastungen. Es können Unterrichtsstunden für die Schülerinnen und
Schüler der Sekundarstufe I verkürzt oder in Ausnahmefällen durch Abhängen
reagiert werden. In der Sekundarstufe II gibt es diese Möglichkeiten nicht.
Durch die Verlässlichkeit der Grundschulen bis 13.30 Uhr können Unterrichts-
oder Betreuungszeiten nicht gestrichen werden. Der Ganztag bedeutet Anwesenheitszeiten
für Schülerinnen und Schüler und Erzieherinnen gleichermaßen bis 16.00 Uhr bzw.
18.00 Uhr. Durch
die Materialien der verschiednen Baukörper der Schulen wird auch der
Aufheizungsprozess verschieden sein. Dementsprechend werden die Schulleitungen
auch verschieden auf Wärmeentwicklungen reagieren müssen. Die
strukturellen Maßgaben und die Lebenswirklichkeit stehen einer einheitlichen
Regelung entgegen.” Der
Geschäftstelle des Kinder- und Jugendparlaments wurde bereits mit Schreiben vom
7. Juli 2008 die Stellungnahme der Außenstelle Tempelhof-Schöneberg der Sen BWF
zur Kenntnis gegeben. |
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