Drucksache - 0672/XXI  

 
 
Betreff: Kein goldener Tampon: Niedrigschwellig Hygieneprodukte in Schulen bereitstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPD, LINKEBezirksamt
Verfasser:Herr Dollase, TobiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
13.12.2023 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.06.2023 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, niedrigschwellig Hygieneprodukte auf Mädchentoiletten in Schulen bereitzustellen. So soll das Bezirksamt dem Wunsch des Kinder- und Jugendparlaments nachkommen.
Die Bereitstellung sollte über simple Anbringung eines Regals oder einer Schale erfolgen, nicht über einen eigens angeschafften Ausgabeautomaten. Zusätzlich ersuchen wir das Bezirksamt, eine genaue Recherche durchzuführen, um eine realistische Kostenkalkulation für die Aufstellung und den Unterhalt von Ausgabestellen zu erstellen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Dezember 2023 Bericht zu erstatten.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

An der Etablierung einer niedrigschwelligen Bereitstellung von Hygieneprodukten an Schulen in Form einer simplen Anbringung eines Regales oder der Aufstellung einer Schale gibt es erhebliche Bedenken. Nicht zuletzt von Schulleitungen gibt es Bedenken wegen Zweckentfremdung der Hygieneartikel (z. B. Tampons als Wurfgeschosse, mit Tampons und Binden verstopfte Toiletten) und eines daraus resultierenden erhöhten Reinigungsbedarfs. Ebenfalls wird die Gefahr einer über das notwendige Maß angebrachten Nutzung des Angebots gesehen, weshalb die Wirtschaftlichkeit dieser Umsetzung zu bezweifeln ist. Ebenfalls ist durch diese Form der Bereitstellung eine hygienische Handhabung nicht umfassend garantiert.
Die vorgenannten Punkte wurden in vielfachen Rückmeldungen zusätzlich zu den Schulleitungen auch von der Schulaufsicht, aus Projektgruppen im Rahmen des Schüler*innen-Haushalts sowie aus Kommunen des Landes Brandenburgs zu bedenken gegeben. Recherchen haben ergeben, dass u. a. die Stadtverwaltung Hamm ebenfalls ähnliche, die vom Schul- und Sportamt präferierten, Spenderautomaten zur Ausstattung der Schulen, Bürgerämter und anderen öffentlichen Einrichtungen beschafft hat.
Alle bisher vorliegenden Rückmeldungen und internen Erwägungen haben ergeben, dass eine gewisse Entnahmeschwelle erreicht werden muss, um das durchaus positive Projekt nicht durch negative Nutzungsfolgen zu schädigen.

Grundsätzlich besteht der Wille und die Bereitschaft, kostenlose Hygieneartikel an Schulen bereitzustellen. Das Schul- und Sportamt wird mit den im Haushalt zur Verfügung gestellten Mitteln, in Abstimmung mit den Schulen, Maßnahmen ergreifen. Die Möglichkeit der Beschaffung der Hygieneartikel über das Sammelbestellverfahren des Landesverwaltungsamtes wird vom Schul- und Sportamt geprüft.

 

Es wird darum gebeten, die Drucksache 0672/XXI als erledigt anzusehen.

 

 
 

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