Drucksache - 0235/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 die Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Anlagen C und D) beschlossen.
Begründung:Für das ehemalige GASAG-Gelände in Mariendorf hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 08. März 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes 7-80 beschlossen. Bisher war das Gelände planungsrechtlich Industriegebiet. Nach der Aufgabe des Standortes als Gaswerk war eine nachfolgende industrielle Nutzung nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit dem Verkauf von großen Teilen des Geländes an einen privaten Eigentümer war daher eine Neuentwicklung notwendig, die eine planungsrechtliche Neuordnung erforderte. Künftig soll das Gelände als Quartier für vielfältige Gewerbeproduktionsformen mit dem Schwerpunkt der Ansiedlung von höherwertigen Nutzungen in den Bereichen produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen sowie der Digitalisierung entwickelt werden. Das Konzept bezieht die historischen, ehemaligen Industriegebäude ein, ergänzt sie durch moderne Gebäude und integriert sie in ein Freiflächenkonzept. Für die ehemalige Werkstraße, die das Gelände im Norden und Süden an das Verkehrsnetz anschließt, ist eine Umwidmung als öffentliche Straße vorgesehen. Zudem sollen weitere Verknüpfungen mit den umgebenden Stadtstrukturen hergestellt werden, z. B. die Öffnung für Wege- und Blickbeziehungen zur Lankwitzer Straße. Handlungsbedarf besteht zudem in der Neugestaltung der Anbindung der parallel zur Bahntrasse verlaufenden Fußgängerverbindung von der Lankwitzer Straße bis zur Brücke über den Teltowkanal. Die als Mariendorfer-Hafen-Weg bezeichnete Wegeanbindung wurde im Februar 2018 in den Geltungsbereich aufgenommen. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat am 13.04.2021 das Abwägungsergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 7-80 beschlossen. Ferner wurde die Anzeige des Bebauungsplans zur Rechtsprüfung bei der dafür zuständigen Senatsverwaltung beschlossen. Der weitere Verfahrensfortgang ist der Begründung zur Vorlage zur Beschlussfassung (Drs.-Nr.: Nummer/XXI) zu entnehmen. Nach Kenntnisnahme der Ergebnisse der Abwägung, des Bebauungsplans sowie des städtebaulichen Vertrags kann der Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplans und über den Entwurf der Rechtsverordnung gefasst werden.
AnlagenAnlage A Abwägungsergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage B Abwägungsergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Anlage C Abwägungsergebnisse aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage D Abwägungsergebnisse der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage E städtebaulichen Vertrag samt Anlagen
Hinweis BVV-Büro: Der Text der Mitteilung zur Kenntnisnahme enthält fünf umfangreiche Anlage und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe Anlage in Allris– online Anlage zur Drucksache).
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