Drucksache - 0235/XXI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 7-80 für die südliche Teilfläche des ehemaligen Gaswerks Mariendorf zwischen Lankwitzer Straße, Dresdner Bahn, Mariendorfer-Hafen-Weg und der östlichen Grenze der Flurstu?cke 248, 70/7 und 268 der Flur 1, eine Teilfläche des Flurstu?cks 250 der Flur 1 sowie eine Teilfläche der Ringstraße, Straße Altes Gaswerk Mariendorf, Mariendorfer-Hafen-Weg, Mariendorfer-Hafen-Steg und nördlich davon liegende Teilflächen der Promenade des Teltowkanals und eine Teilfläche der Ringstraße im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
AnlB_7-80_Abwägung TÖB_2020-03-20
AnlC_7-80_Abwägung ern TöB gez

Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

  1. Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.04.2021 die Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage A) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage B) beschlossen.

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 die Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Anlagen C und D) beschlossen.

  1. Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 14.06.2022 den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 7-80 beschlossen.
  2. Am 21.01.2021 wurde der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan 7-80, am 02.06.2021 der 1. Nachtrag, am 28.11.2021 der 2. Nachtrag und am 12.04.2022 der 3. Nachtrag (Anlage E) zum Bebauungsplan 7-80 abgeschlossen.

 

Begründung:

r das ehemalige GASAG-Gelände in Mariendorf hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 08. März 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes 7-80 beschlossen.

Bisher war das Gelände planungsrechtlich Industriegebiet. Nach der Aufgabe des Standortes als Gaswerk war eine nachfolgende industrielle Nutzung nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit dem Verkauf von großen Teilen des Geländes an einen privaten Eigentümer war daher eine Neuentwicklung  notwendig, die eine planungsrechtliche Neuordnung erforderte.

nftig soll das Gelände als Quartier für vielfältige Gewerbeproduktionsformen mit dem Schwerpunkt der Ansiedlung von höherwertigen Nutzungen in den Bereichen produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen sowie der Digitalisierung entwickelt werden. Das Konzept bezieht die historischen, ehemaligen Industriegebäude ein, ergänzt sie durch moderne Gebäude und integriert sie in ein Freiflächenkonzept.

r die ehemalige Werkstraße, die das Gelände im Norden und Süden an das Verkehrsnetz anschließt, ist eine Umwidmung als öffentliche Straße vorgesehen. Zudem sollen weitere Verknüpfungen mit den umgebenden Stadtstrukturen hergestellt werden, z. B. die Öffnung für Wege- und Blickbeziehungen zur Lankwitzer Straße. Handlungsbedarf besteht zudem in der Neugestaltung der Anbindung der parallel zur Bahntrasse verlaufenden Fußngerverbindung von der Lankwitzer Straße bis zur Brücke über den Teltowkanal. Die als Mariendorfer-Hafen-Weg bezeichnete Wegeanbindung wurde im Februar 2018 in den Geltungsbereich aufgenommen.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat am 13.04.2021 das Abwägungsergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 7-80 beschlossen. Ferner wurde die Anzeige des Bebauungsplans zur Rechtsprüfung bei der dafür zuständigen Senatsverwaltung beschlossen.

Der weitere Verfahrensfortgang ist der Begründung zur Vorlage zur Beschlussfassung (Drs.-Nr.: Nummer/XXI) zu entnehmen.

Nach Kenntnisnahme der Ergebnisse der Abwägung, des Bebauungsplans sowie des städtebaulichen Vertrags kann der Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplans und über den Entwurf der Rechtsverordnung gefasst werden.

 

 

Anlagen

Anlage A Abwägungsergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

Anlage B Abwägungsergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange

Anlage C Abwägungsergebnisse aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage D Abwägungsergebnisse der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

Anlage E städtebaulichen Vertrag samt Anlagen

 

 

Hinweis BVV-Büro: Der Text der Mitteilung zur Kenntnisnahme enthält fünf umfangreiche Anlage und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe Anlage in Allris online Anlage zur Drucksache).

 

 
 

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