Drucksache - 2155/XX  

 
 
Betreff: Mehr Wahlpflichtunterricht an Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Herr Dollase, TobiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.04.2021 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Der Link zum Stream der BVV finden Sie im INFOBLATT Livestream vertagt   
19.05.2021 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Livestream auf Youtube: https://youtu.be/N5OWkRFRdk8 überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
01.06.2021 
44. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit der 44. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Schule - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt VIDEOCALL.      
Ausschuss für Schule Beratung
01.06.2021 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule gemeinsam mit der 44. öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt VIDEOCALL. ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
05.04.2022 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
03.05.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
23.06.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung wird NICHT im Stream übertragen, Besucher_innen können sich mit der Teilnehmerregistrierung anmelden. ACHTUNG begrenzte Anzahl ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.03.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 23.06.2021 folgenden Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:.
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass an Schule, besonders in der Mittelstufe, mehr Wahlpflichtunterricht eingeführt wird. Es gibt zu wenig Wahlfächer oder Zweige, die sich die Schüler nach ihrer Begabung aussuchen können.
Man hat, wenn man beispielsweise sehr an Physik interessiert ist, an meiner Schule vor der elften Klasse nicht die Möglichkeit, mehr Physikstunden zu wählen, als vorgesehen sind. Pro Woche hat man dann genauso viele Physikstunden wie Ethik, obwohl man an Ethik vielleicht gar nicht interessiert ist.
Durch Wahlunterricht könnte man viel besser auf die Oberstufe und die Zukunft (zum Beispiel auf ein Studium) nach der Schule vorbereitet werden, da Begabungen gefördert werden. Zudem hätten mehr Schüler Spaß am Unterricht, da er mehr in ihrem Interessengebiet liegt.
Die Fächer Mathe, Deutsch und Englisch sollte jeder für drei Stunden pro Woche haben, jedoch sollte man dann eines davon wählen können, was fünf oder sechs Stunden pro Woche unterrichtet wird. Außerdem sollte man die Nebenfächer und die Anzahl der jeweiligen Stunden freier wählen können. Um das zu ermöglichen, können klassenübergreifende Kurse gebildet werden.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich bezüglich der Drucksache mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Verbindung gesetzt und von Staatssekretärin Christina Henke folgende Antwort erhalten:

Gemäß § 4 (6) SchulG Berlin ist jede Schule „(…) für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages verantwortlich und gestaltet Unterricht und die außerunterrichtliche und ergänzende Förderung und Betreuung und deren zweckmäßige Organisation selbstsndig und eigenverantwortlich. Dazu entwickelt sie ihr pädagogisches Konzept in einem Schulprogramm. Das Schulpersonal, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler wirken dabei zusammen." Hierzu sind die Schülerinnen und Schüler gemäß § 46 (3) SchulG Berlin „im Rahmen der geltenden Bestimmungen an der Gestaltung des Unterrichts und sonstiger schulischer Veranstaltungen zu beteiligen. In Fragen der Auswahl des Lehrstoffs, der Bildung von Schwerpunkten, der Reihenfolge einzelner Themen und der Anwendung bestimmter Unterrichtsformen ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu Vorschlägen und Aussprachen zu geben. Soweit Vorschläge keine Berücksichtigung finden, sind den Schülerinnen und Schülern die Gründe dafür zu nennen." Weiterhin heißt es in Absatz 4 Satz 1: „Vor der Bildung von Kursen innerhalb von Unterrichtsfächern sowie der Einrichtung von freiwilligen Arbeits- und Interessengemeinschaften sollen die Schülerinnen und Schüler gehört und ihre Vorschläge unter Beachtung der Rahmenlehrpläne für Unterricht und Erziehung sowie der schulorganisatorischen Möglichkeiten berücksichtigt werden."
Änderungen in der Länge der ausgewiesenen Unterrichtsstunden gemäß Stundentafel können von der Schulkonferenz für die Dauer eines Schuljahres beschlossen werden, um zusätzliches Stundenvolumen zu Verstärkung des Pflicht- und Wahlunterrichts, für fächerverbindenden und -übergreifenden Unterricht, weitere Aufgabengebiete oder Förderunterricht zu nutzen (§ 13 (2) Sek I-VO).
Im Rahmen des Ganztages kann die Schule daher, sofern es räumlich, personell und schulorganisatorisch umsetzbar ist und sofern der Pflichtunterricht zur Umsetzung des Rahmenplanes gesichert ist, zu dem verpflichtenden Unterricht Angebote schaffen, die neben dem Wahlpflichtunterricht auch Arbeitsgemeinschaften oder zum Beispiel auch Projektunterricht umfassen. Schulen haben so die Möglichkeit, ihr Profil sichtbar zu machen und den Interessen der Schülerinnen und Schüler nachzukommen.
Darüber hinaus bieten einige Grund- und weiterführende Schulen mit ihren Profilen und Schwerpunkten spezielle Angebote für besondere Begabungen oder vielseitig Begabte an. Neben der flexiblen Schulanfangsphase gibt es die Möglichkeit, nach der Klasse 4 auf eine weiterführende Schule zu wechseln, die z.B. ein musikbetontes oder ein mathematisch-naturwissenschaftliches Profil hat.
Zusätzlich bieten die Berliner Universitäten ein sogenannten Frühstudium für Schülerinnen und Schüler an, um schon während der Schulzeit Interessen und Begabungen zu stärken."
 

Es wird darum gebeten, die Drucksache 2155/XX als erledigt anzusehen.

 

 
 

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