Drucksache - 1874/XIX  

 
 
Betreff: Eine Ampel in der Marienfelder Straße 66-80
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
11.05.2016 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
Hauptausschuss
01.06.2016 
64. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beratung
27.06.2016 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen      
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag aus dem Kinder- und Jugendparlament
Antwort SenStadt
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 11.05.2016 folgenden Beschluss:

 

dass in der Marienfelderstraße 66-80 eine Ampel angelegt wird, da dort schon viele Kinder verletzt wurde , als sie die Straße überqueren wollten. Des weiteren der Nähe gibt es ein Wohnheim. Das heißt, dass viele Menschen die Straße entlang laufen und überqueren. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ist es daher sicherer dort eine Ampel zu platzieren.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat die zuständige Senatsverwaltung um Stellungnahme gebeten. Von dort liegt folgende Mitteilung vor:

 

„Ich gehe davon aus, dass es sich bei der angegebenen Örtlichkeit um die Marienfelder Allee 66-80 handelt. Dort befindet sich das ehemalige Notaufnahmelager Marienfelde, in dem zurzeit Flüchtlingsfamilien untergebracht sind.

 

Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute SenUVK) gibt es eine Arbeitsgruppe „Förderung des Fußgängerverkehrs“. In der Arbeitsgruppe arbeiten die Polizei, die Straßenbaulastträger und die Straßenverkehrsbehörden zusammen. In regelmäßigen Sitzungen werden hier Örtlichkeiten besprochen, an denen es für Fußgängerinnen und Fußgänger schwierig ist, über die Straße zu kommen.

 

Diese Arbeitsgruppe hat nach einem gemeinsamen Ortstermin in der Marienfelder Allee vor der Unterkunft der Flüchtlingsfamilien am 27.08.2015 beschlossen, dass in Höhe der Hausnummer 63 eine Mittelinsel gebaut werden soll. Mittelinseln haben für Fußgängerinnen und Fußgänger den Vorteil, dass man beim Überqueren der Fahrbahn dort stehen bleiben kann und nur jeweils der Fahrverkehr aus einer Richtung beachtet werden muss. Damit Fußgängerinnen und Fußgänger, die über die Straße wollen, gut von den Autofahrerinnen und Autofahrern gesehen werden und auch umgekehrt die Fußgängerinnen und Fußgänger die Fahrzeuge besser sehen können, wird zusätzlich das Halten von Fahrzeugen am Fahrbahnrand vor der Mittelinsel verboten.

 

 

 

 

 

Die neue Mittelinsel ist ausreichend, damit Fußgänger sicherer über die Straße kommen können. Eine Ampel ist derzeit unter Berücksichtigung des Verkehrsablaufs und der vorhanden Sicherheitsverhältnisse dagegen nicht erforderlich. Die Errichtung von Ampelanlagen bedeute immer auch einen erheblichen Planungs- und Kostenaufwand, wodurch die Umsetzung erfahrungsgemäß einen recht langen Zeitraum in Anspruch nehmen würde.“

 

Vom zuständigen Fachbereich Straße kann ergänzend mitgeteilt werden, dass für die Planung der Mittelinsel noch in diesem Jahr Haushaltsmittel aus dem Querungshilfeprogramm von der Senatsverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Für die Herstellung der Mittelinsel ist die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel bei der Senatsverwaltung vorgemerkt.

 

 
 

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