Drucksache - 0178/XIX  

 
 
Betreff: Mittagessen für KinderpallasT
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
23.05.2012 
5.öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Beantwortung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
12.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag KiJuPar
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntisnahme

Der Ausschuss muss den Beschlusstext ggf

 

Gemäß BVV-Beschluss zur Drs.-Nr. 0178/XIX vom 20.06.2012 wird das Bezirksamt ersucht in Kooperation mit dem Quartiersmanagement, Mittel und Wege zu finden, um im KinderpallasT ein Mittagessen anzubieten.

 

In einem Gespräch mit der Regionalleitung Schöneberg-Nord des Jugendamtes, dem Team Quartiersmanagement und dem Träger wurde deutlich, dass es mit Hinweis auf den Ganztagsschulbetrieb der beiden Grundschulen im Quartier gar keinen Bedarf für einen Mittagstisch im PallasT gibt.

 

Der Träger hat zwar angegeben, in den Nachmittagsstunden gern einen Imbiss an die Kinder ausreichen zu wollen, konnte bis dato jedoch keine Partner (wie z.B. Berliner Tafel, Lebensmitteldiscouter, Eltern o.a.) dafür gewinnen. Es wurde auch kein Antrag auf Fördermittel im Quartiersmanagement gestellt.

 

Die Fördermittel aus dem Programm Soziale Stadt, die dem Quartiersmanagement mit seinen Schwerpunkten Bildung, Nachbarschaft/ Zusammenleben der Kulturen im Schöneberger Norden zur Verfügung stehen, dürfen auch nicht für die klassische Versorgung der Gebietsbevölkerung mit Nahrungsmitteln zur Verfügung gestellt werden. Da die Mittel das Quartiersmanagements ausdrücklich nicht der Regelfinanzierung dienen sollen, kann daraus auch keine Essensversorgung der Kinder finanziert werden.

 

 
 

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