Drucksache - 1481/XVIII
Achtung: Der
Ausschuss muss den Beschlusstext ggf. redaktionell bearbeiten! - dass Radfahrer das Recht
haben auf dem Fußweg in der Goethestr. zu fahren, da Kopfsteinpflaster auf der
Straße liegt und sie sehr befahren ist. Es ist sehr gefährlich auf dem
Kopfsteinpflaster Fahrrad zu fahren. Darum fordern wir gemeinsame Nutzung des Gehweges,
doch die Radfahrer sind verpflichtet auf die Fußgänger zu achten. |
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