Drucksache - 1385/XVIII  

 
 
Betreff: Änderung der Schulklingel der Bruno-H.-Bürgel-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
  Hapel, Dieter
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
06.10.2010 
53. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Schule Vorberatung
04.05.2010 
37. öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Kinder- und Jugendparlament 17.03.10
Beschlussempfehlung Schule 04.05.10
Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 19.08.2010

Das Kinder- und Jugendparlament möge beschließen,

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Die bestehenden Signalanlagen datieren noch aus der Bauzeit des Gebäudes, so dass die komplette Erneuerung der Technik nach geltenden Vorschriften notwendig ist. Nach Auskunft der Bauabteilung gibt es daher bereits eine Gesamtplanung zur Neukonzeption für Hausalarm / Pausenklingelanlage sowie Amokalarm.

 

Diese Sanierungsmaßnahme kostet ca. 80.000 Euro und ist mit größeren Bauarbeiten innerhalb des Gebäudes verbunden. In diesem Rahmen ist bereits eine Blitzleuchte auf dem Schulhof installiert worden, die im Zuge der laufenden Baumaßnahme noch in Betrieb genommen werden muss. Die Bauabteilung hat sich für den Einsatz dieses optischen Signals entschieden, da bereits an anderen Schulstandorten der Betrieb einer Hofklingel zu Lärmbeschwerden der Nachbarschaft geführt hat.

 

Diese Umsetzung wird vom Schulträger, aufgrund bereits jahrelang geführter Rechtsstreitigkeiten mit Nachbarn wegen Fußballlärm bzw. Neubaumaßnahmen, unterstützt.

 

 

 
 

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