Drucksache - 1371/XVIII  

 
 
Betreff: Ein Sitz im Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentHauptausschuss
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
28.04.2010 
33. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
26.05.2010 
34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
02.06.2010 
50. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.06.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Kinder- und Jugendparlament 17.03.10
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung HA

Das Kinder- und Jugendparlament möge beschließen,

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die BVV wolle beschließen:

 

 

Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da er keine Mehrheit erhalten hat.

 

Nach § 22 Buchstabe a BezVG müssen Bürgerdeputierte mindestens 18 Jahre alt sein.

Mitglieder des KiJuP können also als Bürgerdeputierte in den JHA gewählt werden, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind. Dass Mitglieder des KiJuP mindestens 18 Jahre alt sind, erscheint nicht ausgeschlossen.

 

 
 

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