Drucksache - 1156/XX  

 
 
Betreff: Umstellung der Ampelschaltung an der Kreuzung Marienfelder Allee/Nahmitzer Damm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
27.05.2019 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
25.11.2019 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
11.12.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.02.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag aus dem KJP
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.01.2020 folgenden Beschluss:
Dass die Ampelschaltung an der Kreuzung Marienfelder Allee/Nahmitzer Damm umgestellt wird. An der Kreuzung herrscht viel Verkehr. Da die Ampelschaltung für Fußnger sehr kurz ist, kommt es oft dazu, dass Fußnger über rot gehen. Infolgedessen sieht man oft, dass dadurch beinahe Unfälle passieren. Aus diesem Grund muss die Ampelschaltung an der Kreuzung Marienfelder Alle/Nahmitzer Damm für die Fußnger verlängert werden.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das  Bezirksamt hat, den Beschluss aufnehmend, die zuständige Senatsverwaltung angeschrieben und folgende Antwort erhalten:

" In dem übersendeten Antrag des Kinder- und Jugendparlamentes wird die Verlängerung der Freigabezeiten für zu Fuß Gehende an der Lichtsignalanlage (LSA) Hildburghauser Straße - Nahmitzer Damm/Marienfelder Allee gefordert.
Die verkehrstechnischen Unterlagen der LSA wurden von der Verkehrslenkung Berlin dahingehend geprüft und ich kann Ihnen Folgendes mitteilen:
Die LSA der Stadt werden nach den bundesweit geltenden Richtlinien "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) konzipiert. Als Berechnungsgrundlage für die Freigabezeiten der zu Fuß Gehenden dienen die in den Richtlinien zugrunde gelegten Gehgeschwindigkeiten.
Grundsätzlich ist nicht vorgesehen, dass bis zum Erreichen des gegenüberliegenden Bordes Grün gezeigt wird. Dies gilt sowohl für Einzelfurten, als auch für hintereinander-liegende Furten, die durch eine Mittelinsel getrennt sind.
Ein an der ersten Furt bei Grünbeginn startender zu Fuß Gehender, soll die zweite Furt i.d.R. jedoch noch während deren Grünzeit erreichen und betreten können, bevor das Signal auf Rot schaltet.
Generell sind darüber hinaus Mindestgrünzeiten sowie Schutzzeiten vorgeschrieben. Die Schutzzeit gewährleistet, dass nach dem Umschalten auf Rot noch ausreichend Zeit bleibt, die betretene Furt sicher räumen zu können, bevor der querende Fahrverkehr seine Freigabe erhält bzw. der abbiegende Verkehr seinen grünen Pfeil. Dies gilt auch, wenn die Furt erst in der letzten Grünsekunde betreten wird.
Die Sicherheit der zu Fuß Gehenden an einer einzelnen Furt bemisst sich somit nicht aus der Grün-Dauer der Freigabe. Vielmehr besteht der Querungsvorgang sowohl aus der Grünphase als auch aus dem anschließenden Teil der Rotphase, der zur vollständigen Räumung der betretenen Fahrbahn notwendig ist.
Die Grünlichtdauer ist als ein verlängertes Startsignal zu verstehen, das der Fußgänger auch noch während seiner Querung einsehen kann.

Im vorliegenden Fall variieren die Freigabezeiten für die Fußgängerquerungen. Grund dafür ist die verkehrsabhängige Steuerung der LSA, die auch den Busverkehr in besonderem Maße berücksichtigt. Die Busse melden sich über Funk an der LSA an, woraufhin die Schaltung so modifiziert wird, dass sie möglichst ohne Halt passieren können. Dazu wird die entsprechende Grünzeit verlängert oder sie wird in der vorherigen Phase früher abgebrochen. Entsprechend variieren auch die Freigabezeiten für die zu Fuß Gehenden. Allerdings sind an dieser LSA neben der Mindestfreigabezeit für die Querung der Einzelfurten auch Mindestquerungszeiten hinterlegt, die gewährleisten, dass die Querung des Nahmitzer Damms (bei normaler Gehgeschwindigkeit) immer in einem Zug möglich ist, vorausgesetzt die zu Fuß Gehenden starten bei Grünbeginn.
Eine akute Gefährdung des Fußverkehrs kann demzufolge nicht festgestellt werden.
Würden die Freigabezeiten für die zu Fuß Gehenden verlängert werden, müsste mit negativen Folgeerscheinungen hinsichtlich der Abwicklung des gesamten Verkehrsaufkommens gerechnet werden.

Gemeinsam mit der benachbarten LSA Hildburghauser Straße/Friedenfelser Straße bildet die LSA Hildburghauser Straße - Nahmitzer Damm/Marienfelder Allee ein komplexes, miteinander kommunizierendes, verkehrsabhängiges System. Die Steuerung der Knotenpunkte bewegen sich in den Spitzenstunden bereits an der Grenze der Leistungsfähigkeit. Eine Verlängerung der Freigabezeiten für die zu Fuß Gehenden bedeutet, dass die Freigabezeit an anderer Stelle "eingekürzt" werden muss. Aufgrund der geringen Knotenpunktabstände müsste mit Rückstauerscheinungen gerechnet werden, die wiederum eine Behinderung und Gefährdung des Fußverkehrs (wartende Fahrzeuge auf den Fußgängerfurten) mit sich bringen würden.

Bezugnehmend auf die vorangegangenen Erläuterungen wird derzeit von Änderungen der LSA-Schaltung abgesehen. Ich bitte hierfür um Verständnis."
 

 
 

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