Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.06.2019 folgenden Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, den Sachverhalt zu prüfen und dann entsprechend umzusetzen, dass den Schülerinnen und Schülern in Tempelhof-Schöneberg Online-Versionen ihrer Schulbücher zur Verfügung gestellt werden.
Das hätte unter anderem den Vorteil, dass Kinder und Jugendliche keine schweren Schultaschen mehr tragen müssten. Zu schwere Schultaschen sind oft Ursache dafür, dass schon wir Kinder und Jugendliche unter Rückenschmerzen leiden. Ein weiterer Vorteil von zur Verfügung gestellten Online-Versionen der Schulbücher wäre, dass man die gedruckten Bücher nur noch in der Schule benutzt. Die Bücher könnten infolgedessen wahrscheinlich länger verwendet werden, weil die Schülerinnen und Schüler sie nicht mehr in der Schultasche nach Hause transportieren müssten.
Die Verwendung von Online-Versionen könnte darüber hinaus die Modernisierung der Schulen fördern. Auch ist es uns Schülerinnen und Schülern durch diese Versionen möglich, jederzeit und überall die Hausaufgaben zu machen.
Das Geld, das man beim Kauf von gedruckten Schulbüchern sparen würde, weil sie länger genutzt werden könnten, kann man in den Kauf der Online-Versionen investieren.
Deshalb fordern wir, dass man uns die Online-Versionen unserer Schulbücher zur Verfügung stellt, um unsere Gesundheit und Umwelt zu schonen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich bezüglich der Drucksache an die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt und folgende Antwort von Herrn Staatssekretär Dr. Thorsten Kühne erhalten:
"Ihre Anregung bezüglich des Einsatzes digitaler Schulbücher lässt sich nicht pauschal für alle Schulen in Berlin beantworten, da diese eigenständig entscheiden, welche Lernmittel angeschafft und eingesetzt werden. Diese Eigenverantwortlichkeit der Berliner Schulen ist ein hohes Gut, welches im Schulgesetz fest verankert ist (§ 7 SchulG - Schulische Selbständigkeit und Eigenverantwortung).
Eine zentrale Anschaffung digitaler Schulbücher bedarf zudem die Voraussetzung, dass alle Schülerinnen und Schüler über mobile Endgeräte verfügen. Seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist geplant, noch im aktuellen Schuljahr damit zu beginnen, Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit mobilen Endgeräten auszustatten. Inwiefern eine spätere Ausweitung dieser Maßnahme auf jüngere Jahrgänge möglich sein wird, hängt auch von den Erfahrungen ab, die durch die Nutzung in den älteren Jahrgängen gemacht werden können."
Es wird darum gebeten, die Drucksache 1152/XX als erledigt anzusehen.