Drucksache - 0261/XXI  

 
 
Betreff: Gräberfelder für Bestattungen nach muslimischem Ritus zur Verfügung stellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDFrakt. GRÜNE, SPD
Verfasser:Herr von Boxberg, BertramMüller-Wenk, Catherine
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
31.08.2022 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, auf den bezirkseigenen Friedhöfen Gräberfelder für Bestattungen nach muslimischem Ritus zur Verfügung zu stellen.

Es sollen auf diesen Friedhöfen daneben auch Bestattungen anderer religiöser und nicht religiöser Riten durchgeführt werden, um die Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen auch im Bereich der Trauerkultur zu fördern.

 

Der BVV ist bis November 2022 zu berichten.

 

Begründung:

 

Seit 2010 sind in Berlin Bestattungen nach muslimischem Ritus, also sarglose Bestattungen möglich. Die Grundlage hierfür war das Integrationsgesetz. Nach dem Berliner Bestattungsgesetz müssen für diese sarglosen Bestattungen spezielle Gräberfelder ausgewiesen werden.

 

Haben Menschen muslimischen Glaubens, bevor es dieser Möglichkeit gab, ihre verstorbenen Angehörigen zumeist in die Heimatländer überführen lassen, finden die Menschen nun ihre letzte Ruhe in ihrer zweiten Heimat. Ein starkes Zeichen der Integration.

 

Einige Friedhöfe haben kurz nachdem es möglich war, Gräberfelder für sarglose Bestattungen ausgewiesen. Die Nachfrage nach dieser Bestattungsart war in den letzten Jahren dermaßen groß, dass fast alle Flächen inzwischen belegt sind. Weitere Friedhöfe müssen nun umgehend entsprechende Angebote schaffen. Dabei ist darauf zu achten, dass keinesfalls gesamte Friedhöfe für Bestattungen nach muslimischem Ritus zur Verfügung gestellt werden. Das würde zu einer Ghettoisierung über den Tod hinausführen und der Absicht, die das neue Bestattungsgesetz verfolgt, nämlich die Integration zu fördern, zuwiderlaufen.

 
 

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